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AGB

der Firma Gasimplant GmbH

1. Geltungsbereich

Alle Lieferungen und Leistungen der Firma Gasimplant GmbH erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage der allgemeinen Geschäftsbeziehungen. Sie gelten auch für alle Folgegeschäfte. Abweichende Regelungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Die Kollision von Bedingungen, entgegenstehende oder von unserer AGB abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt. Sie erhalten nur insoweit Gültigkeit, wenn sie durch unsere Firma schriftlich bestätigt werden. Mitarbeiter unseres Unternehmens sind zur mündlichen Anerkennung abweichender Geschäftsbeziehungen nicht befugt.


2. Vertragsgegenstand

Die vertragliche Leistung der Firma Gasimplant GmbH umfasst lediglich die Lieferung der bestellten Ware ab Lager.


3. Angebot und Vertragsbindung

Angebote der Firma Gasimplant GmbH sind grundsätzlich freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist, d. h. sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, eine Bestellung aufzugeben. Richtige und rechtzeitige Selbstlieferung bleibt in jedem Fall vorbehalten. Auch Auftragsbestätigungen sind stets freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Es gilt insbesondere der am Tag der Lieferung gültige Preis. Eine Lieferung erfolgt stets unter dem Vorbehalt einer ausreichenden Bonitätsprüfung des Bestellers.


4. Lieferung/Versand

Die Lieferzeit- und Leistungsangaben erfolgen nach bestem Ermessen auf der Grundlage der Liefertage. Die Firma Gasimplant GmbH ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbstständige Lieferung. Sie ist auch berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen entbindet den Käufer nicht von seiner Abnahmepflicht. Daraus gestellte Schadensersatzforderungen des Käufers sind ausgeschlossen. Fehlerhafte und Falschbestellungen welche bereits aus geliefert sind werden durch die Autogas Suisse nicht zurückgenommen.


4.1 Lieferungsverzug

Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z. B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden, sind von uns nicht zu vertreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird die Firma Gasimplant GmbH in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen. Die Lieferung verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller der Firma Gasimplant GmbH die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben übergeben hat. Bei Lieferverzögerungen, welche die Firma Gasimplant GmbH nicht zu vertreten hat, ist die Firma Gasimplant GmbH berechtigt vom Vertrag ohne vorherige Fristsetzung ganz oder teilweise zurückzutreten.


4.2 Versand

Die Gefahr geht mit der Versendung der Ware ab Lager auf den Käufer über. Alle Lieferungen erfolgen, soweit nicht anders vereinbart, mit der DPD Schweiz AG, Schweizerischen Post AG und einer Spedition bzw. Paketdienst. Lieferungen in das europäische Ausland erfolgen grundsätzlich nur gegen Vorauskasse. Der Versand erfolgt - sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist - auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware das Lager verlässt. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Der Käufer hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden dem Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und anschliessend dem Verkäufer mitzuteilen, um Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen zu können. Die Kosten für Warenrücksendungen von Artikel welche Leihweise bzw. per Pfand an die Gasimplant GmbH gesandt werden vom Versender übernommen



5. Preise


Für die Lieferung gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung oder des Versandes der Ware. Alle Preise verstehen sich zuzüglich anfallender Versandkosten.


6. Zahlung

Die Zahlung erfolgt soweit nicht anders vereinbart per Vorkasse, Barzahlung bei Abholung oder Nachnahme. Alle Rechnungen der Firma Gasimplant GmbH sind zum Zahlungsziel ohne Skonto fällig. Es gelten die auf den Rechnungen angegebenen Zahlungsziele. Hiervon abweichende Regelungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Gasimplant GmbH über den Betrag verfügen kann. Wechsel werden nicht angenommen. Die Firma Gasimplant GmbH ist berechtigt, Zahlungen des Käufers zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Rechnungen der Firma Gasimplant GmbH gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.


6.1 Zahlungsverzug

Im Falle des Zahlungsverzuges sind die gesamten Forderungen der Firma Gasimplant GmbH fällig. Die Firma Gasimplant GmbH ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7,5 % zu berechnen.


7. Annahmeverzug

Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die Firma Gasimplant GmbH berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 50% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen (bzw. mindestens CHF 1000,00). Der Firma Gasimplant GmbH bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Masse, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist die Firma Gasimplant GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an die Firma Gasimplant GmbH für die entstandenen Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal CHF 250,00 zu bezahlen. Im Falle aussergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen. Zurück Behaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von der Firma Gasimplant GmbH anerkannt. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.


8. Gewährleistung/Garantie

Der Käufer hat 12 Monate Garantie auf alle Lieferungen (Ersatzteile) der Firma Gasimplant GmbH. Es wird gewährleistet, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Leistet der Hersteller Garantie, so treten wir sämtliche sich hieraus ergebenen Garantieansprüche an den Besteller ab.. Keine Gewähr wird übernommen für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungsanweisungen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie den Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen und Feuchtigkeit aller Art zurückzuführen sind, es sei denn der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche Absprache mit der Firma Gasimplant GmbH oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von der Firma autorisiert wurden. Die Firma haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ferner nicht für mutwillige Beschädigung der Ware und nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Ist die gelieferte Ware fehlerhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so behält sich die Firma Gasimplant GmbH das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung gegen Rückgabe der fehlerhaften Ware vor. Gelingt der Firma Gasimplant GmbH eine Nachbesserung nicht, kann der Kunde unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche, Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, wenn die Firma Gasimplant GmbH zweimal versucht hat, dem Kunden ein einwandfreies Produkt zu liefern. Eine von der Firma Gasimplant GmbH bestätigter Kulanz von Warensendungen wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes belastet.

Mit Öffnen der Verpackung von Software erkennt der Käufer den Urheberrechtsschutz an. Der Umtausch von Software bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Datenträger sind defekt oder nicht lesbar. Geringfügige Abweichungen vom Kaufgegenstand bezüglich Qualität, Farbe und Form stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich sind und dem Kunden zumutbar sind. Offene oder bei gehöriger Untersuchung nicht erkennbarer Fehler sind schriftlich oder spezifiziert zu rügen innerhalb von 8 Werktagen ab Empfang der Ware. Anderenfalls sind alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Gewährleistung besteht grundsätzlich nicht bei Halbleitern, Verbrauchsmaterialien und Produkten, die vom Verbraucher entsiegelt wurden. Ferner liegt keine Garantie vor an Geräten welche durch Umbauten oder unsachgemäßen Eingriff beschädigt wurden.

Gewährleistungen können wir nicht übernehmen: - für elektronische Komponenten - für Schäden die durch Überspannung entstanden sind - für Schäden die durch statische Aufladung entstanden sind - für Schäden die durch unsere Produkte entstanden sind - bei Betrieb unserer Produkte mit Fremdsoftware - bei Betrieb unserer Produkte unter Verwendung mit nicht von Gasimplant GmbH vertriebenen Netzteilen bzw. Kabeln - für Zubehör.

Garantieabwicklung: Teile welche Garantieansprüchen unterliegen sind innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden bzw. des Reparaturaustausches an den Lieferanten bzw. Hersteller (hier Gasimplant GmbH) mit den dazu gehörigen Begleitdokumenten in lesbarer Form zurück zusenden. Begründete Zeitverzögerungen sind schriftlich beim Lieferanten anzuzeigen und werden nach Überprüfung von diesem dann schriftlich bestätigt. zu Spät oder unvollständig ausgefüllte Anträge werden nicht berücksichtigt.


9. Rücktritt von nicht ausgeführten Bestellungen

Die Firma Gasimplant GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahren, die Ablehnung des Konkurs mangels Masse oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.


10. Rücksendungen

Sämtliche Rücksendungen können nur unter Vorlage der Rechnung und der Originalverpackung bearbeitet werden. Unfreie Sendungen werden von der Firma Gasimplant GmbH nicht angenommen. Umtausch aus Gründen des nicht gefallen ist ausgeschlossen. Die Umtauschware in nicht wieder verkaufsfähigem Zustand wird grundsätzlich nicht angenommen und dem Käufer erneut kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. Für die Zusendung von Gegenständen an die Firma Gasimplant GmbH trägt der Kunde die Versandkosten und die Gefahr bis zum Eintreffen in das Lager der Firma Gasimplant GmbH. Ersatzteile und Halbleiter sowie Verbrauchsmaterialien (z. B. Batterien) sind vom Umtausch ausgeschlossen. Bei eventuellen Fehlbestellungen durch den Auftraggeber ist die Gasimplant GmbH nicht zu einer Rücknahme der Ware verpflichtet. Nur nach Rücksprache mit dem Lieferanten kann dann die Gasimplant GmbH eventuell eine Rücknahme gewähren. Hierbei sind dann Wiedereinlagerungskosten in Höhe von 25 % des Bruttowarenwerts an die Gasimplant GmbH zu entrichten. Transport und Versandkosten trägt hierbei der Absender (Kunde).


11. Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Sie bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Gasimplant GmbH. Erfolgt ein Zugriff durch Dritte auf die noch in den Eigentum der Firma Gasimplant GmbH stehenden Waren, insbesondere eine Pfändung im Wege der Zwangsvollstreckung, so hat der Käufer dem Dritten sogleich auf das Eigentum von der Firma Gasimplant GmbH hinzuweisen und sie den Zugriff unter Übersendung bzw. Übergabe etwaiger Unterlagen sofort zu unterrichten. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und einer Widerherbeischaffung der Kaufgegenstände aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten zu übernehmen sind. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers ist die Firma Gasimplant GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwirbt die Firma Gasimplant GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller der Firma Gasimplant GmbH anteilsmässig Miteigentum zu übertragen. Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturabetrages an die Firma Gasimplant GmbH ab.



12. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen


Die Firma Gasimplant GmbH ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Firma Gasimplant GmbH eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahren oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden. Wenn die Firma Gasimplant GmbH vom Vertrag zurücktritt oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde der Firma Gasimplant GmbH für die Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Masse, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schaden, behält sich die Firma Gasimplant GmbH das Recht vor, diesen geltend zu machen.


13. Verwendung von Kundendaten

Die Firma Gasimplant GmbH ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen die den Kunden betreffen, zu verarbeiten.


14. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist der Sitz der Firma Gasimplant GmbH. Der Erfüllungsort ist demnach Amtsbezirk Burgdorf.


15. Gerichtsstand

Für sämtliche Ansprüche ist Gerichtsstand der Sitz der Firma Gasimplant GmbH. Der Gerichtsstand ist der Amtsbezirk Burgdorf / Bern für beide Vertragsparteien.


16. Unwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Bei abweichenden Bestimmungen gelten die gesetzlichen Regelungen.


17. Haftungsausschluss

Alle in diesem Online - Katalog enthaltenen Beschreibungen und Preisangaben wurden mit aller größter Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem können wir keine Haftung für eventuelle Druckfehler, technische Änderungen seitens der Hersteller, technische Übertragungsfehler oder die anhaltende Lieferfähigkeit aller Waren während der Kataloglaufzeit übernehmen.


18. Sonstiges / Modifikationen

Die Firma Gasimplant GmbH weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass der Einsatz von Fremdzubehör nicht gestattet ist. Bei Zuwiderhandlungen ist deshalb die Firma Gasimplant GmbH nicht belang bar.

Gasimplant GmbH
Lada Import Schweiz
Industriestrasse 47
CH - 3052 Zollikofen
Email: info@gasimplant.ch